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OLG Hamm, 30.08.2001 - 22 U 39/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung; Spielbank; Spielsperre; Spieler; Schadensersatz
- Judicialis
BGB § 276
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 15.12.2000 - 4 O 529/00
- OLG Hamm, 30.08.2001 - 22 U 39/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 447
- MDR 2002, 268
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95
Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2001 - 22 U 39/01
Für eine solche Erklärung gilt nichts anderes als für die von einem Kunden veranlaßte Selbstsperre, hier des Sohnes der Kläger : Die Spielbank nimmt nach BGH NJW 1996, 248 eine Anregung oder Bitte des Kunden nur zum Anlaß, eine Spielsperre zu erteilen, die sie sonst nicht ausgesprochen hätte.Eine Überwachung der Spielsperre braucht die Spielbank deshalb nicht durchzuführen (BGH NJW 1996, 248).
Im Gegenteil schließt sich der Senat der Entscheidung BGH NJW 1996, 248 ausdrücklich an.
- OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 119/02
Rechtsnatur und Wirkungen einer vereinbarten Spielsperre in einem Spielkasino
Diese in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (BGH NJW 1996, 248; LG Leipzig NJW-RR 00, 1343; OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2002 - 8 U 19/02; OLG Hamm Urteil vom 30.08.2001 - 22 U 39/01 - NJW-RR 2002, 447) überzeugt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht. - OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 19/02
Zu einem Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Einsätze bei Vereinbarung einer …
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